B2B-Nutzungsbedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen
Offizieller rechtlicher Rahmen für weltweite Anfragen zu getrocknetem Paprika, Vertragsvalidierung und den Handel mit industriellen Lebensmittelzutaten, vermittelt durch Dinweys Biotech Co., Ltd.
Gültig ab: 29. Mai 2026
1. Corporate Identity und rechtliche Befugnis zur Beschaffung
Diese kommerzielle Plattform (https://paprikabulk.com) wird dynamisch betrieben und ist gemäß den internationalen Handelsgesetzen durch die folgende, aufeinander abgestimmte Unternehmensstruktur rechtlich vertreten:
- Hauptunternehmen für Export und Markenführung: Dinweys Biotech Co., Ltd.
- Infrastruktur für industrielle Trocknung und industrielle Verarbeitungsprozesse: Qingdao Dingwei Food Technology Co., Ltd.
- Produktionszentrum: Jiaozhou, Qingdao, Provinz Shandong, China.
- Wichtige Unternehmenskorrespondenz: [email protected]
Durch die Einleitung einer kommerziellen Anfrage, das Herunterladen technischer Produktspezifikationen oder die Anforderung von Proben in Laborqualität über diese Plattform erklärt sich Ihr Unternehmen vorbehaltlos damit einverstanden, an die hierin aufgeführten geschäftlichen Bestimmungen gebunden zu sein.
2. Verfahren zur Erstellung von Angeboten für gewerbliche Kunden und weltweite Preisschwankungen
Weil natürlich getrocknete Chili und Paprika Da die Preise unserer Produkte stark von den Erträgen landwirtschaftlicher Rohstoffe, Schwankungen des Seefrachtindexes und der globalen Währungsdynamik beeinflusst werden, unterliegt die gesamte Preisangabe auf dieser Website strengen B2B-Richtlinien:
Käufer reicht formelle Angebotsanfrage ein → Dinweys bewertet Lagerbestand und Marktindex → Ausstellung einer Proforma-Rechnung (PI) → Preis wird für die vereinbarte Gültigkeitsdauer festgeschrieben
- Unverbindlicher Charakter: Alle auf DryChillis angezeigten Preistabellen, Parameter der digitalen Kataloge und Textangebote dienen ausschließlich der Veranschaulichung und unverbindlich.
- Vollmacht für Proforma-Rechnungen (PI): Eine Preisschwelle ist erst dann rechtlich bindend, wenn ein formelles, nummeriertes Proforma-Rechnung (PI) oder wird der Handelsvertrag von einem bevollmächtigten Manager der Dinweys Biotech Co., Ltd. digital gestempelt und unterzeichnet.
- Nebenkosten: Sofern nicht ausdrücklich unter bestimmten internationalen Incoterms aufgeführt, sind in den allgemeinen Basisangeboten die Kosten für Zollabfertigung, örtliche Pflanzenschutzkontrollen, spezielle Container-Begasungskosten sowie Zölle im Bestimmungsland nicht enthalten.
3. Standardisierte Incoterms und grenzüberschreitende Lieferlogistik
Alle internationalen Sendungen werden gemäß den ICC Incoterms® 2020 abgewickelt. Die geltende Handelsklausel (FOB, CFR, CIF usw.) wird vor Vertragsabschluss im Handelsvertrag einvernehmlich festgelegt. Produktion sowie den Versand.
Je nach vereinbartem Incoterm gehen Risiko und Haftung vom Verkäufer auf den Käufer an dem festgelegten Zeitpunkt über, in der Regel im Verladehafen (z. B. Hafen von Qingdao), sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wurde.
Die Fracht wird dem beauftragten Spediteur oder der Reederei für den internationalen Transport übergeben. Die vollständigen Versandunterlagen und Sendungsverfolgungsdaten werden unmittelbar nach dem Versand bereitgestellt.
4. Qualitätsprüfung im B2B-Industriebereich und Reklamationen wegen Abweichungen
In der industriellen Gewürz- und Lebensmittelverarbeitung ist die Chargenkonsistenz von entscheidender Bedeutung. Wir halten uns bei allen eingehenden Produktanfragen an einen strengen, festgelegten Zeitrahmen:
- Optische und strukturelle Anomalien: Jegliche Unstimmigkeiten hinsichtlich der Beschädigung der Außenverpackung der Palette, Fehlmengen beim Bruttogewicht des Containers oder offensichtlicher baulicher Mängel müssen auf dem Frachtbrief offiziell vermerkt und Dinweys innerhalb von 14 Werktage ab dem Datum der Zollfreigabe oder der Entladung des Containers im Verarbeitungsbetrieb des Käufers, jedoch spätestens 30 Tage nach Ankunft im Hafen.
- Abweichungen bei den Laborspezifikationen: Bei schwerwiegenden chemischen und biologischen Streitfällen – einschließlich Feuchtigkeitsspitzen, die den vereinbarten Spezifikationsgrenzwert überschreiten (in der Regel <11,01 % gemäß Produktdatenblatt) – muss der Abnehmer umfassende Analyseunterlagen eines akkreditierten, unabhängigen Drittlabors (z. B. SGS, Eurofins oder Bureau Veritas) vorlegen, bevor die Werksleitung ein Rückgabe- oder Austauschverfahren genehmigen kann.
